Verordnung und Kosten

Jeder Arzt kann Ergotherapie als Heilmittel verordnen. Er entscheidet diagnoseabhängig, in welcher Art und wie lange die ergotherapeutische Behandlung durchgeführt werden sollte.
Der behandelnde Arzt kann die Therapie im Einzel- oder Gruppensetting sowie als Haus- oder Heimbesuch verordnen.

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Behandlungskosten.
Für Kinder ist die Therapie zuzahlungsfrei, Erwachsene ab 18 Jahren zahlen einen gesetzlich festgelegten Eigenanteil.
Die meisten Privatkassen erstatten die Behandlungskosten, bitte halten Sie vor Aufnahme der Therapie Rücksprache mit Ihrer Krankenkasse.